Informationen
E-Rezept und Überweisungen
Das E-Rezept (elektronisches Rezept) ermöglicht Ihnen, Verordnungen bequem über die ePA-App oder direkt per Gesundheitskarte in der Apotheke einzulösen. Folgerezepte für Dauermedikationen können unter bestimmten Umständen auch ohne persönlichen Praxisbesuch ausgestellt werden.
Zur Bearbeitung einer Bestellung muss Ihre Krankenkassenkarte bereits eingelesen sein. Eine Bearbeitung nimmt bis zu 3 Werktage in Anspruch.
Wie kann ich ein E-Rezept / Rezept bestellen?
Sie haben die folgenden Möglichkeiten, ein Wiederholungsrezept in unserer Praxis zu bestellen:
- Über unser Kontaktformular
- Per Mail an info@hausarztpraxis-prinz.de
- JETZT NEU: Direkt über unsere Terminbuchung
- JETZT NEU: Über unser Rezepttelefon unter der 06190 934419 (bitte geben Sie laut und deutlich Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie das gewünschte Medikament an).
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Per Bestellung können ausschließlich Wiederholungsrezepte ausgestellt werden, d.h. Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen und bereits von uns verschrieben bekommen haben.
Nach Ablauf von 3 Werktagen nach Bestellung können Sie die Medikamente über Ihre Krankenkassenkarte in einer beliebigen Apotheke abholen.
ACHTUNG: Aktuell (Stand 03/2026) gilt die Möglichkeit von E-Rezepten ausschließlich für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Holen Sie als Privatpatientin und -patient bitte wie gehabt Ihr Papierrezept in der Praxis ab.
Was muss ich bei der Bestellung einer Überweisung beachten?
Per Bestellung können ausschließlich Wiederholungsüberweisungen ausgestellt werden, d.h. Überweisungen zu Kontrollterminen bei Fachärztinnen und -ärzten, die Sie schon mal in der Vergangenheit von uns erhalten hatten.
Krankmeldungen (eAU)
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden Ihre Krankschreibungen nun direkt und sicher auf digitalem Weg an Ihre Krankenkasse übermittelt. Für Arbeitnehmer entfällt die Pflicht, den Schein beim Arbeitgeber einzureichen – dieser kann die Bescheinigung selbst elektronisch abrufen.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Beginn und die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung mitteilen.
Sollte Ihr Arbeitgeber zum Abruf (noch) nicht in der Lage sein, oder falls Sie privatversichert sind, stellen wir Ihnen gerne eine Krankmeldung bzw. einen Nachweis auf Papier aus.
Kann ich auch ohne Praxisbesuch eine eAU erhalten?
Lediglich bei allgemeinen Erkältungssymptomen sowie bei Magen- und Darmbeschwerden können wir Ihnen für maximal 3 Tage telefonisch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen.
Bei allen anderen Symptomen oder Beschwerden buchen Sie sich bitte einen Termin in unserer Akutsprechstunde (online oder telefonisch).
Generell gilt: Melden Sie sich unbedingt taggleich zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Beachten Sie, dass zur Übermittlung ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse Ihre Krankenkassenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen sein muss. Sollte Sie nicht eingelesen sein, können Sie gerne einen Bevollmächtigten mit Ihrer Karte in die Praxis schicken.
Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt zusätzlich selbst, damit dieser Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abruft. Ohne eine erfolgte Krankmeldung durch Sie kann er dies nicht tun.
Die Möglichkeit der eAU gilt aktuell (Stand 03/2026) ausschließlich für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Privatversicherte Patientinnen und Patienten erhalten bei uns nach wie vor Ihre Bescheinigung auf Papier.
Termine und Öffnungszeiten
Um den Praxisablauf besser zu gestalten, und Wartezeiten für Patientinnen und Patienten zu verkürzen, haben wir ab sofort eine Terminsprechstunde.
Vereinbaren Sie für akute Beschwerden einen Termin in unserer Akutsprechstunde. Diese können Sie telefonisch und zusätzlich auch online buchen.
Bei Atemwegsbeschwerden oder Magen- / Darmerkrankungen tragen Sie bitte beim Betreten der Praxis eine FFP-2 Maske.
Termine für die allgemeine Sprechstunde (bspw. Befundbesprechungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausentlassungen, Reha- / Kuranträge) vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch.
Videosprechstunde
Mit unserer neuen Videosprechstunde bieten wir Ihnen demnächst die Möglichkeit, ärztliche Beratung bequem von zu Hause aus wahrzunehmen. Über eine sichere Online-Verbindung können wir Fragen klären und Beschwerden besprechen – ganz ohne Anfahrt in die Praxis.
Die Videosprechstunde eignet sich insbesondere für Beratungsgespräche, Verlaufskontrollen, Besprechungen von Befunden oder medizinische Einschätzungen bei leichteren Beschwerden. Auch für Rückfragen zu bestehenden Behandlungen kann sie eine praktische Ergänzung zum Praxisbesuch sein.
Selbstverständlich ersetzt die Videosprechstunde nicht jede Untersuchung. Wenn eine körperliche Untersuchung notwendig ist, vereinbaren wir im Anschluss gerne einen Termin in der Praxis.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Videosprechstunde?
Das Praxisteam informiert Sie gerne darüber, ob Ihr Anliegen für eine Videosprechstunde geeignet ist und wie Sie einen Termin vereinbaren können.
Bitte melden Sie sich dafür telefonisch oder persönlich in der Praxis. Termine zur Videosprechstunde werden ausschließlich nach Vereinbarung vergeben.
Auch zur Teilnahme an der Videosprechstunde muss zum Zeitpunkt eines vereinbarten Video-Termins Ihre Krankenkassenkarte bereits bei uns eingelesen sein.
Wie funktioniert die Teilnahme an der Videosprechstunde?
Hier finden Sie demnächst weitere Informationen über den Ablauf der Videosprechstunde.